Häfler Modell
Das Häfler-Modell ist ein Bezuschussungsmodell des SSV, für Kooperationen zwischen einem Häfler Sportverein und einer Schule oder einem Kindergarten.
Die Antragsfrist für das Jahr 2022/2023 ist bereits abgelaufen.
Protokollbericht 2022/2023
Protokollberichte für das Schuljahr 2022/2023 müssen bis zum 30.06.2023 beim SSV eingereicht werden.
Es wird immer im Frühjahr eines Jahres, für das kommende Schuljahr, ausgeschrieben. Bewerbungsfrist ist jeweils Ende April des entsprechenden Jahres.
Kooperationen, die eine Zusage der Bezuschussung haben, müssen über das Kooperationsjahr hinweg eine Anwesenheitsliste sowie einen Abschlussbericht anfertigen und für die Abrechnung einreichen.
Die Anträge werden nach einem Punktesystem mit folgenden Kriterien bewertet:
- Ausbildung des/der Übungsleiter/in
- Frequenz der Durchführung
- Kooperationspartner (Kindergarten/Grundschule/weiterführende Schule)
- Einbindung/Verzahnung mit Sportlehrer-in/Erzieher-in
- Zielgruppe/Ausrichtung der Kooperation
Bei Fragen oder Anregungen zum Modell steht Ihnen die Geschäftsstelle des SSV gerne zur Verfügung.
Die Regelungen für das Häfler-Modell lauten wie folgt:
- Mit einer Häfler-Modell-Kooperation darf kein Überschuss erzielt werden
- Für die Teilnahme an der AG darf von den Eltern kein Unkostenbeitrag erhoben werden und die Kooperationsmaßnahme darf nicht über das Deputat der Lehrkräfte abgedeckt sein.
- Pro Antragssteller werden maximal 5.000€ bewilligt, unabhängig wie viele Anträge eingegangen sind. Sollte das eingeplante SSV Jahresbudget für das Häfler-Modell nicht ausgeschöpft werden, kann die Maximalgrenze von 5.000€ aufgehoben werden.
- Häfler-Modell-Kooperationen dürfen parallel vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) oder vom Betreuungsverein bezuschusst werden.
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