Freitag, 12. April 2024
Kategorie: Top News

Unterstützung für Vereine mit dem Häfler Modell

Auch in diesem Jahr bietet der Stadtverband Sporttreibender Vereine den Vereinen die Unterstützung durch das Häfler-Modell an. Hierbei handelt es sich um ein Bezuschussungsmodell für Kooperationen zwischen einem Häfler Sportverein und einer Schule oder einem Kindergarten. Kids können an den Sport herangeführt werden. Zusätzlich ergibt sich die große Chance, auf den eigenen Verein aufmerksam zu machen und Neumitglieder zu gewinnen.
Logo Häfler Modell

Bei der Beantragung von Kooperationsmaßnahmen „Häfler Modell“ sind folgende Grundsätze zu beachten: 

1. Antragsteller sind der Verein sowie die Schule/der Kindergarten; Zuschussempfänger ist nur der Verein. Bei schulartübergreifenden Maßnahmen bestätigt eine Schulleitung die Trägerschaft der gesamten Kooperation. 

2. Anträge für das jeweils kommende Schuljahr sind bis spätestens 15. Mai zu richten an: Stadtverband Sporttreibender Vereine; Meistershofener Str. 10/1, 88045 Friedrichshafen oder an projektleitung@sport-fn.de. Jede Kooperationsmaßnahme ist gesondert und jedes Schuljahr neu zu beantragen. 

3. Grundsätzlich können Maßnahmen mit Kindergärten und Schulen aller Schularten bezuschusst werden. Mit einer Häfler-Modell-Kooperation darf kein Überschuss erzielt werden. Für die Teilnahme an der AG darf von den Eltern kein Unkostenbeitrag erhoben werden, und die Kooperationsmaßnahme darf nicht über das Deputat der Lehrkräfte abgedeckt sein. 

4. Die Förderung richtet sich nach dem Bezuschussungsetat des SSV des jeweiligen Jahres. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet die SSV-Vorstandschaft. Die Bewilligung erfolgt durch den SSV und geht direkt an die Vereine. 

5. Die Zuschusshöhe hängt von der Anzahl der Bewerbungen ab, beträgt aber maximal 500 € pro Antrag. Pro Antragssteller werden maximal 5.000€ bewilligt, unabhängig wie viele Anträge eingegangen sind. 

6. Häfler-Modell-Kooperationen dürfen parallel vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) oder vom Betreuungsverein Friedrichshafen bezuschusst werden. 

7. Alle Vereine mit einer bezuschussten Kooperationsmaßnahme müssen eine bestehende Nicht[1]Mitgliederversicherung haben, welche den Versicherungsschutz der Teilnehmer gewährleistet. 

8. Bezuschusste Kooperationsmaßnahmen müssen über das ganze Schuljahr in wöchentlichem oder zweiwöchigem Rhythmus durchgeführt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei „Saisonsportarten“ möglich. 

9. Bezuschusste Kooperationen sind verpflichtet über das ganze Schuljahr einen Protokollprojektbericht zu erstellen. 

Abgabetermin des unterschriebenen Protokollprojektberichts ist jeweils der 31. Juli nach Beendigung der Kooperation. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ca. 6 Wochen nach positiver Prüfung des eingegangenen Protokollprojektberichts. 

Für alle Fragen zur Antragstellung oder für Hilfestellung beim Aufbau einer Kooperation steht Ihnen als Ansprechpartnerin beim Stadtverband Sporttreibender Vereine Frau Conny Nottrodt über die E-Mai-Adresse: projektleitung@sport-fn.de zur Verfügung.