Häfler Modell

Das Häfler-Modell ist ein Bezuschussungsmodell des SSV, für Kooperationen zwischen einem Häfler Sportverein und einer Schule oder einem Kindergarten.

Antrag Häfler Modell 2024/2025
Ausgefüllte Anträge müssen bis zum 15. Mai 2024 eingegangen sein.

Protokollbericht 2023/2024
Protokollberichte für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 31. Juli 2024 beim SSV eingereicht werden.

Logo Häfler Modell

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Finanzmittel im Haushalt des Stadtverbands Sporttreibender Vereine zur Verfügung gestellt werden können.

Bei der Beantragung von Kooperationsmaßnahmen „Häfler Modell“ sind folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Antragsteller sind der Verein sowie die Schule/der Kindergarten; Zuschussempfänger ist nur der Verein. Bei schulartübergreifenden Maßnahmen bestätigt eine Schulleitung die Trägerschaft der gesamten Kooperation.
  2. Anträge für das jeweils kommende Schuljahr sind bis spätestens 15. Mai zu richten an: Stadtverband Sporttreibender Vereine; Meistershofener Str. 10/1, 88045 Friedrichshafen oder an . Jede Kooperationsmaßnahme ist gesondert und jedes Schuljahr neu zu beantragen.
  3. Grundsätzlich können Maßnahmen mit Kindergärten und Schulen aller Schularten bezuschusst werden. Mit einer Häfler-Modell-Kooperation darf kein Überschuss erzielt werden. Für die Teilnahme an der AG darf von den Eltern kein Unkostenbeitrag erhoben werden, und die Kooperationsmaßnahme darf nicht über das Deputat der Lehrkräfte abgedeckt sein.
  4. Die Förderung richtet sich nach dem Bezuschussungsetat des SSV des jeweiligen Jahres. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet die SSV-Vorstandschaft. Die Bewilligung erfolgt durch den SSV und geht direkt an die Vereine.
  5. Die Zuschusshöhe hängt von der Anzahl der Bewerbungen ab, beträgt aber maximal 500 Euro pro Antrag. Pro Antragssteller werden maximal 5.000 Euro bewilligt, unabhängig wie viele Anträge eingegangen sind.
  6. Häfler-Modell-Kooperationen dürfen parallel vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) oder vom Betreuungsverein Friedrichshafen bezuschusst werden.
  7. Alle Vereine mit einer bezuschussten Kooperationsmaßnahme müssen eine bestehende Nicht-Mitgliederversicherung haben, welche den Versicherungsschutz der Teilnehmer gewährleistet.
  8. Bezuschusste Kooperationsmaßnahmen müssen über das ganze Schuljahr in wöchentlichem oder zweiwöchigem Rhythmus durchgeführt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei „Saisonsportarten“ möglich.
  9. Bezuschusste Kooperationen sind verpflichtet über das ganze Schuljahr einen Protokollprojektbericht zu erstellen. Abgabetermin des unterschriebenen Protokollprojektberichts ist jeweils der 31. Juli nach Beendigung der Kooperation. Die Auszahlung der Förderung erfolgt circa 6 Wochen nach positiver Prüfung des eingegangenen Protokollprojektberichts.

Für alle Fragen zur Antragstellung oder für Hilfestellung beim Aufbau einer Kooperation steht Ihnen beim Stadtverband Sporttreibender Vereine Conny Nottrodt per E-Mail an zur Verfügung.

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